2. A.________ sei durch den Kanton Bern eine Genugtuung von mindestens CHF 200.00 / Hafttag für die ausgestandene Untersuchungshaft von 26 Tagen zuzusprechen; 3. Es seien von Amtes wegen die weiteren gesetzlichen Verfügungen zu treffen. 4. Die anteilsmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten und die gesamten oberinstanzlichen Verfahrenskosten seien dem Kanton Bern aufzuerlegen; 5. Die Parteikosten für die angemessene Ausübung der Verfahrensrechte von A.________ seien für das erst- und oberinstanzliche Verfahren gemäss nachzureichender Honorarnote vom Kanton Bern zu ersetzen.