3. Im Zivilpunkt weiter verfügt wurde, dass die Zivilklagen auf den Zivilweg verwiesen wurden, ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten im Zivilpunkt und unter Wettschlagung der durch die Anträge im Zivilpunkt verursachten Aufwendungen (Bst. C. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs). 5 II. 1. A.________ sei freizusprechen vom Vorwurf des Raubes, angeblich begangen am 13.08.2022 in K.________(Ortschaft), z.N. von F.________, in Mittäterschaft mit G.________ und C.________;