753 f.), eingeholt. Die beabsichtigte Einvernahme des Beschuldigten vor oberer Instanz entfiel infolge dessen unentschuldigten Fernbleibens. 4. Anträge der Verteidigung Rechtsanwältin B.________ beantragte für den Beschuldigten an der oberinstanzlichen Verhandlung Folgendes (pag. 801): I. Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau vom 1. November 2023 Herr A.________ betreffend insofern in Rechtskraft erwachsen sei, als: 1. das Strafverfahren gegen ihn wegen