2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete Rechtsanwältin B.________ namens und im Auftrag von A.________ (nachfolgend Beschuldigter) fristgerecht die Berufung an (pag. 588). Die schriftliche Urteilsbegründung datiert vom 30. Januar 2024 (pag. 628 ff.) und wurde den Parteien mit Verfügung vom gleichen Tag eröffnet (pag. 689 f.). Die Berufungserklärung datiert vom 20. Februar 2024 und langte frist- und formgerecht beim Obergericht des Kantons Bern ein (pag. 700 f.). Mit Eingabe vom 27. Februar 2024 teilte die Generalstaatsanwaltschaft mit, auf eine Teilnahme am oberinstanzlichen Verfahren zu verzichten (pag.