6. Zu den auf ihn entfallenden Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren der Untersuchung von CHF 2'783.30, Gebühren des Gerichts (inkl. schriftliche Begründung) von CHF 2'000.00 und Auslagen des Gerichts (Farsi-Übersetzung) von CHF 475.05, insgesamt bestimmt auf CHF 5'258.35 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung). Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduziert sich die Gebühr um CHF 500.00. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen damit CHF 4'758.35 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung). III.