3. Zu einer Verbindungsbusse von CHF 900.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 30 Tage festgesetzt. 4. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 150.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 2 Tage festgesetzt. 5. Zu einer Landesverweisung von 7 Jahren.