2 verurteilt: 1. Zu einer Freiheitsstrafe von 11 Monaten. Die Untersuchungshaft von 26 Tagen wird im Umfang von 26 Tagen auf die Freiheitsstrafe angerechnet. Der Vollzug der Freiheitsstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 2. Zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 600.00, als Zusatzstrafe zum Urteil der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 21.06.2023. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt.