1. Zu einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu CHF 170.00, ausmachend total CHF 1'700.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 2. Zu einer Verbindungsbusse von CHF 340.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 2 Tage festgesetzt. 3. Zu den oberinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 2'000.00. III. Weiter wird verfügt: Zu eröffnen: - dem Beschuldigten, v.d. Rechtsanwalt B.________ - der Generalstaatsanwaltschaft