23 VI. Dispositiv Die 2. Strafkammer erkennt: I. Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau vom 16. November 2023 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als A.________ verurteilt wurde zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 2'500.00 und Auslagen von CHF 120.00, insgesamt bestimmt auf CHF 2’620.00. II. A.________ wird schuldig erklärt: