ernstliche Gefahr für andere Verkehrsteilnehmende, insbesondere die Polizistin J.________ und die auf der anderen Fahrspur entgegenkommenden Fahrzeuge, geschaffen. So musste der Polizistin J.________ ein aus der Gegenrichtung herannahendes Fahrzeug ausweichen, um nicht mit der zur Seite gesprungenen Polizistin zu kollidieren. Der Beschuldigte gelangte bei seinem Ausweichmanöver zudem mit seinem Fahrzeug teilweise auf das Trottoir, was eine grosse Gefahr für allfällige Passanten darstellte.