So steht es in der Verantwortung des Automobilisten, jeweils die gesamte Breite der Fahrspur einsehen zu können und das Tempo so zu reduzieren, dass auf allfällige Gefahren adäquat reagiert werden kann. Hinzu kommt, dass die Polizistin zur Kontrolle des Beschuldigten zuerst vom rechten Rand/Bordsteinkante auf die Strasse treten und die Fahrbahn überqueren musste. Dabei trug sie reflektierende Kleider und eine Lampe. Dass durch den entgegenkommenden Verkehr die Sicht eingeschränkt war, hat auch die Vorinstanz zutreffend erkannt.