18 Fahrgeschwindigkeit lediglich an, dass der Tempomat auf 54 km/h eingestellt war (pag. 5). An dieser Stelle hilft es, den in concreto resultierenden Brems- und Anhalteweg des Beschuldigten heranzuziehen. Der Anhalteweg resultiert aus der Addition von Reaktionsweg (0.75 sec * 13.8 m/sec = 10.4 m) und Bremsweg (50 km/h/10)*(50 km/h/10) = 25 m) und betrug im vorliegenden Fall daher ca. 35 m, wenn davon ausgegangen wird, dass der Beschuldigte lediglich mit den eigentlich erlaubten 50 km/h gefahren ist (vgl. Urteil des Obergerichts des Kantons Bern SK 22 576 vom 7. September 2023 E.11.4)