Er sei normal mit erlaubter Geschwindigkeit innerorts auf der rechten Fahrspur geradeaus gefahren. Er sei nicht abgelenkt gewesen und habe seine Aufmerksamkeit der Strasse vor ihm gewidmet, wobei er sein Augenmerk wegen des sich – in seiner Fahrtrichtung gesehen – auf der rechten Strassenseite befindenden Halteplatzes vor dem Gemeindehaus, des Fussgängerstreifens vor dem Gemeindehaus, der folgenden Ausfahrt vor einem Privathaus und des Parkplatzes hinter dem Restaurant H.________ eher auf die rechte Strassenseite gerichtet habe. Mit einer Gefahrenquelle auf der linken Seite seiner Fahrbahn habe er wegen des dichten, aber flüssigen Gegenverkehrs