Dabei sei er mit ca 50 bzw. 54 km/h unterwegs gewesen. Mithin sei seine Aufmerksamkeit daher innerorts für rund 5 Sekunden nicht auf seine Fahrbahn gerichtet gewesen, wo sie hingehört hätte. Durch diese lange Unaufmerksamkeit habe er eine wichtige Verkehrsvorschrift in grober Art und Weise missachtet. Dass die Missachtung grob sei ergebe