_ habe sich bereits auf die Strasse begeben, als der Beschuldigte noch ca. 70 bis 80 Meter entfernt gewesen sei. Trotz dieser beachtlichen Distanz, dem Umstand, dass der Beschuldigte eine erhöhte Aufmerksamkeit hätte haben müssen und trotz der Leuchtweste, welche die Polizistin J.________ anhatte und deren Leuchtkelle, mit welcher sie bis zum Schluss gewunken habe, habe er die Polizistin J.________ erst dann wahrgenommen, als er schon auf deren Höhe gewesen sei.