Nach Art. 31 Abs. 1 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) muss der Führer das Fahrzeug ständig so beherrschen, dass er seinen Vorsichtspflichten nachkommen kann. Diese Vorschrift wird ergänzt durch Art. 3 Abs. 1 Verkehrsregelverordnung (VRV), dem zufolge der Fahrzeugführer seine Aufmerksamkeit der Strasse und dem Verkehr zuzuwenden hat. Der Führer muss ständig so wachsam sein, dass er all die genannten Umstände aufnehmen und so verarbeiten kann, dass er rechtzeitig und situationsadäquat zu reagieren vermag (BSK SVG-ROTH, Art.