14. Rechtliche Grundlagen der (groben) Verkehrsregelverletzung Die Vorinstanz hat die rechtlichen Grundlagen der (groben) Verkehrsregelverletzung durch mangelnde Aufmerksamkeit und dadurch Nichtbeachten von polizeilichen Haltezeichen wie folgt korrekt dargelegt (S. 7 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 98 f.): 1.1. Verkehrsregelverletzung