12 findende Polizistin J.________ erst im letzten Augenblick wahrnahm, dieser ausweichen musste und dabei das Trottoir befuhr. Erwiesen ist weiter, dass sich die Polizistin J.________ mit einem Sprung zur Seite aus der Gefahrenzone bringen musste und dadurch ein aus Richtung G.________ (Ort) herannahendes Fahrzeug zum Ausweichen gezwungen wurde. Durch die mangelnde Aufmerksamkeit (mangelnde Blicke in Fahrtrichtung und nicht an die Umstände angepasste Fahrtgeschwindigkeit) übersah der Beschuldigte die gut sichtbare Polizistin J.