11 Wobei aber auch hier ein Blick auf die linke Seite erfolgen musste, passierte der Beschuldigte gemäss Ausführungen der Verteidigung doch einen Fussgängerstreifen, weshalb auch mit von links kommenden Fussgängern gerechnet werden musste. Damit hätte der Beschuldigte bereits hier mit seinen Augen die gesamte Fahrbahnbreite erfassen müssen und die noch ca. 50 Meter entfernte Polizistin erkennen können und müssen.