auf der Fahrspur des Beschuldigten befand und zwar im linken Bereich, ansonsten er in die Mitte hin und nicht gegen rechts ausgewichen wäre. Die Verteidigung führte weiter aus, dass der Beschuldigte nicht abgelenkt gewesen sei und seine Aufmerksamkeit der Strasse gewidmet habe, wobei er sein Augenmerk wegen dem sich in Fahrtrichtung rechts befindenden Halteplatz vor dem Gemeindehaus, dem Fussgängerstreifen vor dem Gemeindehaus und dem Parkplatz hinter dem Restaurant zu recht eher auf die rechte Seite gerichtet habe und daher die eher links stehende Polizistin nicht gesehen habe.