Darüber hinaus ergeht sowohl aus den eingereichten Beweismitteln (pag. 126 f.) als auch aus Google Maps und Street View – worauf die Verteidigung ebenfalls abstellt, weshalb die Kammer dies in ihrem Entscheid ebenfalls berücksichtigt –, dass die Strasse an der hier interessierenden Stelle eher schmal war. Nichts Anderes beschreibt auch der Beschuldigte, wenn er ausführt, dass ihm die Scheinwerfer des Gegenverkehrs entgegengekommen seien. Dass die Polizistin bei diesen Platzverhältnissen zurücktreten musste, erscheint somit stimmig und als den Platzverhältnissen angemessenes Reaktionsverhalten auf das Fahrverhalten des Beschuldigten.