Unbestritten ist weiter der Ort der Kontrolle und damit verbunden die Lichtverhältnisse am Ort des Geschehens (pag. 186 E.6). Bestritten ist hingegen, ob der Beschuldigte aufgrund des Schlenkers «auf das Trottoir» gefahren ist und ob es zu einer Kollision mit der Polizistin J.________ gekommen wäre, wenn sich dieselbe nicht mit einem Sprung gerettet hätte (pag. 73, pag. 183) sowie die genaue Position der Polizistin J.________ auf der Strasse (pag. 186). Zuletzt ist ebenfalls bestritten, ob ein aus der Richtung G.________ (Ort) herannahendes Fahrzeug habe ausweichen müssen, um eine Kollision mit der Polizistin J.________ zu verhindern (pag.