Damals habe es nicht geregnet, andererseits seien nicht nur wie auf den Bildern vereinzelte, sondern eine durchgehende Kolonne von Fahrzeugen entgegengekommen. Vor dem Hintergrund dieser sich bewegenden Kolonne mit eingeschalteten Scheinwerfern sei die im Bereich der Strassenmitte stehende Polizistin ausgesprochen schlecht zu erkennen gewesen. Hinzu komme, dass sich an der Stelle, an welcher sich die Polizistin aufgehalten habe, kein Fussgängerstreifen befinde und der Beschuldigte aufgrund des dichten und flüssigen Verkehrs keinen Grund zur Annahme gehabt habe, dass jemand vom linken Strassenrand her die Strasse überquere.