Der Beschuldigte habe bei seiner Einvernahme vor der Vorinstanz ausgesagt, die Polizistin deshalb nicht wahrgenommen zu haben, weil diese so weit in der Strassenmitte gestanden sei, dass sie sich aus seiner Sicht vor den Scheinwerfern des Gegenverkehrs befunden habe. Weiter hinten habe sich eine Baustelle befunden, welche über eine provisorische Lichtsignalanlage verfügt habe. Bei rot hätten sich die Autos gestaut und weil die Ampel gerade auf grün gestanden habe, sei ihm eine durchgehende Kolonne von Fahrzeugen entgegengekommen. Da es dunkel gewesen sei, hätten diese die Scheinwerfer eingeschaltet gehabt.