Die Strassenlaternen hätten wohl schon gebrannt, hauptsächlich sei es aber der Gegenverkehr gewesen, welcher geblendet habe. Die Polizistin sei so weit in der Strassenmitte gestanden, dass diese vor den Scheinwerfern des Gegenverkehrs gewesen sei. Aufgrund des Gegenverkehrs habe niemand von links kommen können. Wenn die Polizistin in der Mitte der Fahrbahn gewesen wäre, hätte er sie gesehen. Die Polizistin habe anlässlich ihrer Einvernahme sinngemäss bestätigt, dass die Kontrolle auf der Höhe eines grossen Parkplatzes bei einem Restaurant stattgefunden habe. Die Vorinstanz habe gestützt darauf in korrekter Weise auf den Ort des Geschehens geschlossen.