Bei seiner Einvernahme vor der Vorinstanz habe der Beschuldigte vielmehr ausgesagt, dass er, als die Polizistin auf die Strasse getreten sei, ungefähr beim Gemeindehaus gewesen sei, wo es einen Fussgängerstreifen und einen Parkplatz habe. Er sei auf diese Situation konzentriert gewesen. Die Polizistin müsse dann auf die Strasse gekommen sein. Es sei ja auch noch Gegenverkehr gewesen. Die Gefahr komme dort, wenn überhaupt, von rechts. Bei der Gemeinde habe er sich eher auf den Ortsbus geachtet. Dieser fahre oft raus ohne zu schauen. Sein Augenmerk sei beim Parkplatz, beim Fussgängerstreifen und bei der Kreuzung gewesen.