8. Beweismittel Als objektive Beweismittel liegen – wie bereits im vorinstanzlichen Verfahren – insbesondere der Anzeigerapport vom 9. Dezember 2022 (pag. 1 ff.) und Google Maps Aufnahmen (pag. 26) zur Verfügung. Im oberinstanzlichen Verfahren wurden, auf Antrag der Verteidigung hin, zusätzlich zwei Fotoaufnahmen zu den Akten erkannt (pag. 126 f.). Als subjektive Beweismittel stehen die Aussagen des Beschuldigten (pag. 4 f. und 61 ff.) sowie die Aussagen der Zeugin J.________ (pag. 66 ff.) zur Verfügung.