Die Polizistin sei gleichzeitig nach hinten gegen die Fahrbahnmitte/Gegenfahrbahn gesprungen, wodurch ein aus Richtung G.________ (Ort) herannahendes Fahrzeug habe ausweichen müssen, um eine Kollision mit der Polizistin zu verhindern. Der Beschuldigte sei indes weiter in Richtung G.________ (Ort) gefahren, wo er auf dem Parkplatz der Agrola- Tankstelle habe angehalten werden können. Der Beschuldigte soll durch sein Verhalten zumindest grobfahrlässig eine wichtige Verkehrsregel in objektiv schwerwiegender Weise verletzt haben und dadurch eine ernstliche Gefahr für die Polizistin