Die Polizistin soll sich mit oranger Leuchtweste bekleidet und eingeschalteter Taschenlampe mit oranger Leuchtkappe nach oben gerichtet auf die Strasse in Richtung Fahrbahnmitte begeben haben, um den Beschuldigten anzuhalten. Der Beschuldigte soll sich zu diesem Zeitpunkt ca. 70 bis 80 Meter von der Polizistin entfernt befunden haben, als diese dem Beschuldigten mittels Stablampe das Haltezeichen gegeben haben soll.