Rechtsanwalt B.________ stellte mit Eingabe vom 15. Februar 2024 den Beweisantrag, zwei Fotoaufnahmen zu den Akten zu erkennen (pag. 120 f.). Mit Verfügung vom 23. Februar 2023 wurde der Antrag gutgeheissen und die Fotoaufnahmen zu den Akten erkannt (pag. 137). Von Amtes wegen wurde über den Beschuldigten ein Strafregisterauszug (datierend vom 29. Februar 2024; pag. 149) und ein Leumundsbericht samt Erhebungsformular wirtschaftliche Verhältnisse (datierend vom 22. März 2024; pag. 153 ff.) eingeholt.