Mit Verfügung vom 29. Februar 2024 wurde von der Zustimmung des Beschuldigten Kenntnis genommen und die Durchführung des schriftlichen Verfahrens angeordnet. Der Beschuldigte wurde zudem aufgefordert, innert Frist eine schriftliche Begründung der Berufung einzureichen. Schliesslich wurde die Besetzung der Kammer bekanntgegeben (pag. 146 f.). Der Beschuldigte reichte am 2. Mai 2024 innert erstreckter Frist seine schriftliche Berufungsbegründung zu den Akten (pag. 182 ff). Mit Verfügung vom 2. Mai 2024 wurde der Schriftenwechsel als abgeschlossen erachtet und ein schriftlicher Entscheid in Aussicht gestellt (pag. 195). Rechtsanwalt B.__