3. Schriftliches Verfahren und oberinstanzliche Beweisergänzungen Mit Verfügung vom 23. Februar 2024 wurde die Durchführung eines schriftlichen Verfahrens in Aussicht gestellt (pag. 137 f.). Mit Eingabe vom 28. Februar 2024 liess Rechtsanwalt B.________ namens und im Auftrag des Beschuldigten mitteilen, mit der Durchführung eines schriftlichen Verfahrens einverstanden zu sein (pag. 140). Mit Verfügung vom 29. Februar 2024 wurde von der Zustimmung des Beschuldigten Kenntnis genommen und die Durchführung des schriftlichen Verfahrens angeordnet.