2 2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete Rechtsanwalt B.________ namens und im Auftrag des Beschuldigten mit Eingabe vom 21. November 2023 fristgerecht die Berufung an (pag. 85). Die erstinstanzliche Urteilsbegründung datiert vom 1. Februar 2024 und wurde den Parteien mit Verfügung gleichen Datums zugestellt (pag. 92 ff. und pag. 110 f.). Die Berufungserklärung des Beschuldigten ging mit Eingabe vom 15. Februar 2024 form- und fristgerecht beim Obergericht des Kantons Bern ein.