4. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten 1/Strafkläger/Berufungsführer, a.v.d. Rechtsanwalt B.________ - dem Beschuldigten 2/Straf- und Zivilkläger, a.v.d. Rechtsanwalt D.________ - der Generalstaatsanwaltschaft/Anschlussberufungsführerin Mitzuteilen: - der Vorinstanz - der Koordinationsstelle Strafregister (KOST; Urteil mit Begründung; nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) - den Bewährungs- und Vollzugsdiensten des Kantons Bern (BVD;