2. Für den Zivilpunkt werden erst- und oberinstanzlich keine Kosten ausgeschieden. 56 E. Weiter wird verfügt: 1. Es wird die Ausschreibung der Landesverweisung von A.________ im Schengener Informationssystem angeordnet. 2. Das beschlagnahmte Küchenmesser wird zur Vernichtung eingezogen (Art. 69 StGB). 3. Das von A.________ erhobene DNA-Profil sowie die übrigen erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten (PCN ________) sind nach Ablauf der gesetzlichen Frist von 30 Jahren zu löschen (Art. 354 Abs. 4 lit. a StGB i.V.m. Art. 16 Abs. 2 lit. h DNA-ProfilG).