4. zu den auf die Schuldsprüche entfallenden, anteilsmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 13'498.95; 5. zu den oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 5'000.00. B. C.________ wird freigesprochen: von der Anschuldigung der versuchten einfachen Körperverletzung mit einem gefährlichen Gegenstand, angeblich begangen am 10. April 2020 in ________(Adresse) z.N. von A.________; unter Auferlegung der anteilsmässigen, auf den Freispruch entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 8'262.50 an den Kanton Bern. C.