1. zu einer Freiheitsstrafe von 28 Monaten; Davon sind 6 Monate zu vollziehen. Für eine Teilstrafe von 22 Monaten wird der Vollzug aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. Die Polizei- und Untersuchungshaft von 5 Tagen (10. April 2020 bis 14. April 2020) wird vollumfänglich auf die Freiheitsstrafe angerechnet. 2. zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu CHF 40.00, ausmachend CHF 2'400.00; Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 3. zu einer Landesverweisung von 5 Jahren;