Daraus folgend resultiert ein zu vergütender Gesamtaufwand von 15 Stunden und 45 Minuten. Für die konkrete Berechnung wird im Übrigen auf das Urteilsdispositiv verwiesen. Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt D.________ für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten 2 im oberinstanzlichen Verfahren mit CHF 3'625.15. Mangels gesetzlicher Grundlage besteht keine Rück- oder Nachzahlungspflicht betreffend die Kosten der amtlichen Verteidigung des Beschuldigten 2 zulasten des Beschuldigten 1 (vgl. E. VIII.28.3.1 hiervor; Art. 135 As. 4 StPO e contrario;