Für die konkrete Berechnung wird im Übrigen auf das Urteilsdispositiv verwiesen. Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt B.________ für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten 1 im oberinstanzlichen Verfahren mit CHF 4'621.80. Der Beschuldigte 1 hat dem Kanton Bern die für das oberinstanzliche Verfahren ausgerichtete amtliche Entschädigung von CHF 4'621.80 zurückzuzahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO). 28.3 Entschädigung Rechtsanwalt D.________ 28.3.1 Erstinstanzliche Entschädigung