Dies hat eine Kürzung um 51 Minuten zur Folge. Sodann ist die Teilnahme an der Berufungsverhandlung (inkl. der telefonischen Mitteilung des Urteilsdispositivs) der tatsächlichen Dauer anzupassen, woraus eine weitere Kürzung um 1 Stunde erfolgt. Die Nachbesprechung wird praxisgemäss mit 30 Minuten vergütet, woraus eine Kürzung um 15 Minuten resultiert. Daraus folgend ergibt sich ein zu vergütender Gesamtaufwand von 20 Stunden und 44 Minuten. Die geltend gemachten Auslagen geben zu keinen Bemerkungen Anlass. Für die konkrete Berechnung wird im Übrigen auf das Urteilsdispositiv verwiesen.