49 Art. 135 Abs. 4 StPO bestimmt, dass die beschuldigte Person bei einer Verurteilung zu den Verfahrenskosten dazu verpflichtet ist, dem Kanton die Entschädigung zurückzuzahlen, sobald es ihre wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben. 28.2 Entschädigung Rechtsanwalt B.________ 28.2.1 Erstinstanzliche Entschädigung Die erstinstanzliche Festsetzung der amtlichen Entschädigung der Verteidigung des Beschuldigten 1 ist unangefochten in Rechtskraft erwachsen (vgl. E. I.5. hiervor). Der Beschuldigte 1 wird oberinstanzlich vollumfänglich schuldig gesprochen.