Infolge der Bestätigung der beiden Schuldsprüche gegen den Beschuldigten 1 sind die darauf entfallenden, anteilsmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 13'498.95 dem Beschuldigten 1 zur Bezahlung aufzuerlegen. Desgleichen sind die auf den oberinstanzlich bestätigten Freispruch des Beschuldigten 2 entfallenden, anteilsmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 8'262.50 vom Kanton Bern zu tragen.