Der Beschuldigte 1 wird mit vorliegendem Urteil unter anderem wegen versuchter schwerer Körperverletzung schuldig erklärt und zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 28 Monaten verurteilt. Die versuchte schwere Körperverletzung stellt eine schwerwiegende Straftat gegen ein gewichtiges Rechtsgut (körperliche Integrität sowie körperliche und geistige Gesundheit) dar, wobei das konkrete Tatverschulden nicht unerheblich ist.