Der Beschuldigte 1 hat zwar ein nachvollziehbares Interesse, in der Schweiz zu bleiben. Dieses Interesse ergibt sich aber hauptsächlich aus der schwierigen Lage in seinem Herkunftsland sowie der unterdessen erlangten wirtschaftlichen Selbständigkeit. Der Beschuldigte 1 wird mit vorliegendem Urteil unter anderem wegen versuchter schwerer Körperverletzung schuldig erklärt und zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 28 Monaten verurteilt.