225, Z. 426- 433). Er ist in ________(Ort) aufgewachsen, wo er elf Jahre lang die Schule besuchte (pag. 283). Hierbei handelt es sich um eine Somali-Region in Äthiopien, wo die ethnischen Somalis die Bevölkerungsmehrheit darstellen (pag. 282). Der Beschuldigte 1 ist folglich mit der Kultur und den Gepflogenheiten der Somalis vertraut, auch wenn er nicht in Somalia aufgewachsen ist. Er spricht sowohl Somali als auch arabisch (pag. 535, Z. 13). Wie in E. V.21.4.3 hiervor ausgeführt, verfügt er in Somalia über drei Onkel, zu denen er aktuell zwar keinen Kontakt hat, die ihm aber behilflich sein könnten, in Somalia Fuss zu fassen.