40 21. Beurteilung durch die Kammer 21.1 Katalogtat nach Art. 66a Abs. 1 StGB Der Beschuldigte 1 ist unter anderem der versuchten schweren Körperverletzung gemäss Art. 22 Abs. 1 i.V.m. Art. 122 StGB schuldig zu sprechen. In Anwendung von Art. 66a Abs. 1 lit. b StGB ist somit grundsätzlich eine obligatorische Landesverweisung auszusprechen.