Erwähnte verwiesen werden. Die zu gewährende Strafreduktion infolge Verletzung des Beschleunigungsgebots wurde auf die teilbedingt zu vollziehende Freiheitsstrafe angerechnet. 18.5 Konkretes Strafmass Nach Berücksichtigung sämtlicher Tat- und Täterkomponenten resultiert für den Schuldspruch wegen Drohung eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen. 18.6 Tagessatzhöhe Gemäss Art. 34 Abs. 2 StGB beträgt ein Tagessatz in der Regel mindestens CHF 30.00 und höchstens CHF 3’000.00.