Dass eine emotionsgeladene Stimmung herrschte, lässt die Tat in keinem milderen Licht erscheinen, da der Beschuldigte 1 massgeblich zu dieser Situation beigetragen hatte. Die subjektiven Tatkomponenten wirken sich damit neutral auf das Tatverschulden aus, womit es bei einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen bleibt. 18.3 Täterkomponenten Es wird auf das in E. IV.17.4 hiervor Gesagte verwiesen. Die Täterkomponenten wirken sich insgesamt neutral aus, womit es bei einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen bleibt. 18.4 Verletzung des Beschleunigungsgebots Es kann auf das in E. IV.17.5.2 hiervor Erwähnte verwiesen werden.