Zur Auseinandersetzung zwischen den Beschuldigten kam es, weil der Beschuldigte 2 den Beschuldigten 1 am Vorabend und mutmasslich auch am Morgen zurechtgewiesen hatte, in der Nacht weniger Lärm zu machen. Bereits zuvor kam es wiederholt zu verbalen Streitigkeiten wegen der Hausregeln. Die Schläge mit der Faust und dem scharfkantigen Gegenstand dürften somit aufgrund von Frust und Unverständnis über die Zurechtweisung durch den Beschuldigten 2 erfolgt sein. Die Stimmung zwischen den Beschuldigten war bereits zuvor angespannt und hat sich