Aus dem Betreibungsregisterauszug vom 18. Februar 2025 geht zudem hervor, dass der Beschuldigte 1 zwar über drei offene Betreibungen im Gesamtumfang von etwas über CHF 7'000.00 verfügt. Soweit ersichtlich, wurde die älteste dieser Forderungen im Umfang von CHF 265.95 unterdessen jedoch vollständig bezahlt; betreffend die beiden weiteren Betreibungen läuft zudem eine Lohnpfändung (pag. 726 f. und pag. 735, Z. 16 ff.). Der Beschuldigte 1 geht im Urteilszeitpunkt einer Arbeit nach und erzielt ein regelmässiges Einkommen (vgl. pag. 709 und pag. 734 Z. 38 ff.).